Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen der KompetenzPartner GmbH, Hauptstraße 45, 10117 Berlin (im Folgenden "Anbieter") und dem Kunden (im Folgenden "Kunde") geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Die vorliegenden AGB gelten für die Erbringung von Beratungsleistungen, Schulungen, Workshops und sonstigen Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensberatung durch den Anbieter.

2. Vertragsschluss

Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot des Anbieters annimmt oder der Anbieter einen Auftrag des Kunden bestätigt. Die Annahme kann sowohl schriftlich als auch in Textform (z.B. per E-Mail) erfolgen.

Ergänzungen und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Anbieters nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen.

3. Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung oder einem gegebenenfalls erstellten Pflichtenheft.

Beratungsleistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen erbracht. Der Anbieter schuldet jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

Der Anbieter ist berechtigt, die ihm obliegenden Leistungen durch qualifizierte Mitarbeiter oder Dritte als Subunternehmer zu erbringen.

Termine und Fristen für die Erbringung der Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind und der Kunde alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt hat.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen angemessen zu unterstützen. Insbesondere hat er dem Anbieter alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Der Kunde benennt einen fachkundigen Ansprechpartner, der für die Koordination der Zusammenarbeit zuständig ist und befugt ist, die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Erklärungen abzugeben und Entscheidungen zu treffen.

Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig, so verlängern sich die Leistungszeiten entsprechend. Der Anbieter kann den hierdurch entstehenden Mehraufwand, insbesondere für die verlängerte Bereitstellung des eingesetzten Personals oder der Sachmittel, in Rechnung stellen.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung für die zu erbringenden Leistungen richtet sich nach den im Vertrag getroffenen Vereinbarungen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen des Anbieters sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Anbieter über den Betrag verfügen kann.

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6. Leistungsänderungen

Beide Vertragsparteien können während der Vertragslaufzeit Änderungen der vereinbarten Leistungen vorschlagen. Das Änderungsverfahren ist schriftlich zu dokumentieren.

Der Anbieter wird Änderungsverlangen des Kunden prüfen und dem Kunden ein Angebot unterbreiten, wenn die gewünschten Änderungen durchführbar sind. Der Anbieter kann die Durchführung von Änderungen von einer angemessenen Anpassung der Vergütung und des Zeitplans abhängig machen.

Solange keine Einigung über Änderungen erzielt wird, werden die Arbeiten nach dem bestehenden Vertrag fortgesetzt.

7. Nutzungsrechte

Der Anbieter räumt dem Kunden an den im Rahmen des Vertrages erstellten Arbeitsergebnissen mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das einfache, nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, diese für die vertraglich vorgesehenen Zwecke zu nutzen.

An Arbeitsergebnissen, die der Anbieter dem Kunden zur Verfügung stellt und die bereits vor Vertragsbeginn vorhanden waren oder unabhängig von dem Vertrag entwickelt wurden (im Folgenden "Bestandsleistungen"), räumt der Anbieter dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung für die vertraglich vorgesehenen Zwecke ein.

Der Kunde darf die Arbeitsergebnisse ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters weder vervielfältigen, veröffentlichen, vertreiben noch in sonstiger Weise Dritten zugänglich machen, soweit dies nicht für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist.

8. Vertraulichkeit

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse über vertrauliche Informationen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.

Als vertraulich gelten alle Informationen, die als solche gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, insbesondere technische, wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, Prozesse und Marketing-Strategien.

Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei allgemein bekannt werden, oder die der empfangenden Partei bereits vor der Mitteilung bekannt waren oder die von Dritten rechtmäßig erlangt wurden, oder die von der empfangenden Partei nachweislich unabhängig entwickelt wurden.

Die Vertraulichkeitsverpflichtungen bestehen auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

9. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Der Anbieter haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der vom Anbieter vorgeschlagenen und vom Kunden umgesetzten Maßnahmen.

10. Kündigung

Verträge mit einer festen Laufzeit können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der vereinbarten Laufzeit ordentlich gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils um die ursprüngliche Laufzeit, höchstens jedoch um ein Jahr.

Verträge ohne feste Laufzeit können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre vertraglichen Pflichten trotz Abmahnung und angemessener Fristsetzung nicht erfüllt oder wenn über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

11. Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), einzuhalten.

Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, werden die Parteien eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

12. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

Stand: November 2023